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Alexander Gschmeißner Fotograf

 

Aufbewahrungsdauer der Bildaufnahmen:
Die Bildaufnahmen werden solange aufbewahrt, wie es zu den vorgenannten Zwecken erforderlich ist.
Die Bildaufnahmen können intern unbeschränkt aufbewahrt werden, z.B. zur Sicherung von urheberrechtlichen Rechtsansprüchen durch Nachweis von Originalaufnahmen und darüber hinaus aus Gründen zeitgeschichtlicher Dokumentation.
Im Fall der Veröffentlichung können die Aufnahmen solange publiziert werden wie die jeweiligen Publikationsträger, Artikel oder Beiträge öffentlich zugänglich sind.